Risiken und Beschränkungen bei dem Import von Messern

Wenn du schon einmal ein Messer importiert hast, weisst du um die damit verbundenen Hürden. Der Preis steigt durch die Einfuhrumsatzsteuer immens an. Einmal gezahlte Zölle werden nicht erstattet. Und die Durchsetzung von Käuferrechten ist mehr als nur schwierig. Wenn du ein mangelhaftes Produkt geliefert bekommen hast, bleibst du im Zweifelsfall darauf sitzen. Außerdem ist es möglich, dass Pakete verloren gehen. Wir klären dich über die Chancen und Risiken beim Import von Messern auf!

Der globale Messerhandel

Seit dem Machtwechsel im Weißen Haus haben sich zahlreiche Veränderungen ergeben. Der Export von Messern ist stark angestiegen. In den USA weisen Messerhersteller darauf hin, dass ihre Produkte ausschließlich von Amerikanern in Amerika produziert werden. Die Produkte, die nach Deutschland geliefert werden, werden aber nicht in Verpackungen mit amerikanischen Flaggen geliefert. Die traditionsreichen Solinger Messerschmieden in Deutschland haben immens an Marktwert verloren. Deutsche Käufer haben Jahrzehnte lang auf einen möglichst kostengünstigen Preis gesetzt. Der Import von Messern aus Niedriglohnländern wirkte auf viele Käufer sehr attraktiv. Hierdurch wurde die heimische Schneidwarenindustrie einer Schnäppchenjagd geopfert. Deshalb hat der Handel mit Messern aus dem Ausland extrem zugenommen.

Messer im Ausland bestellen – der Kostenfaktor

Wenn du dir Messer aus dem Ausland liefern lassen möchtest, wird dies nicht ganz so billig. Versandkosten, Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren summieren sich zu einem ordentlichen Preis. Die Regelungen des Export-Landes weichen stark voneinander ab. Vor dem Import von Messern musst du prüfen, ob diese in Deutschland überhaupt zugelassen sind. Ansonsten droht ein Einzug durch den Zoll. Mögliche Gründe für eine Beschlagnahmung sind die Einstufung als Waffe oder die Nachahmung geschützter Marken. Der Zoll für die Einfuhr von Messern aus sogenannten „Drittländern“ beträgt derzeit 8,5 Prozent. Außerdem fällt eine zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent an. Wenn du Messer für unter 22 Euro bestellst, sind diese von der Einfuhrabgabe befreit. Diese unterliegen weder der Einfuhrumsatzsteuer noch dem Zoll. Messer mit einem Kaufpreis zwischen 22 und 150 Euro sind zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer bleibt jedoch bestehen. Wenn du mit einem Schiff oder Flugzeug reist, darfst du Messer mit einem Wert von bis zu 430 Euro nach Deutschland einführen.
Der Zoll setzt bei der Berechnung des Zollwertes den Kaufpreis der Messer an. Dieser ist durch eine ordentliche Rechnung nachzuweisen. Wenn sich auf der Rechnung eine ausländische Währung befindet, wird sie mit dem aktuell gültigen Umrechnungskurs in Euro umgerechnet. Die Versandgebühren sind nicht vom Zoll befreit. Nachname- oder Zustellgebühren werden aber nicht berücksichtigt. Der Zollsatz für Einfuhrabgaben ist über die Webseite Zoll.de einsehbar. Die Dauer der Abfertigung durch den Zoll kann erheblich variieren.

Importverbote bei Messern

Die Einführung von Messern unterliegt verschiedenen Restriktionen. Der Import von Hieb- und Stoßwaffen, die andere Gegenstände vortäuschen, ist verboten. Beispielsweise von Messern, die in einem Spazierstock versteckt sind. Fallmesser, Butterflymesser und Faustmesser unterliegen ebenfalls dem Importverbot. Springmesser dürfen nur bis zu einer Klingenlänge von 8,5 Zentimetern importiert werden. Ein zweiseitiger Schliff ist verboten. Die Klinge muss seitlich aus dem Griff herausspringen. Wenn du ein verbotenes Messer einführen möchtest, steht es dir frei, das Bundeskriminalamt um eine Ausnahme zu bitten. Selbstverständlich darfst du niemals Messer einführen, die eine geschützte Marke nachahmen. Hinsichtlich der Menge gibt es keine Beschränkungen. Problematisch wird es aber bei der gewerblichen Einfuhr von Messern. Wenn du ein verbotenes Messer bestellt hast und dieses vom Zoll beschlagnahmt wird, ist dieses unwiderruflich verloren. Du bekommst weder eine Entschädigung noch das Messer selbst.

Die Durchsetzung von Käuferrechten

Wenn du ein Messer im Ausland kaufst, kann es durchaus vorkommen, das dir mangelhafte Ware zugesendet wird. Das Geld für die Messer hast du zumeist schon im Vorhinein überwiesen. Dieses ist in der Regel unwiderruflich verloren. Bei einigen Verkäufern funktioniert die Reklamation von Messern ungewöhnlich gut. Allerdings gibt es immer wieder schwarze Schafe, die auf deine Nachrichten nicht reagieren werden. Wenn du deine Mangelgewährleistungsrechte durchsetzen möchtest, musst du dich mit der Gesetzgebung des betreffenden Staates auseinandersetzen. Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes ist sehr oft notwendig. Die damit verbundenen Gerichts- und Anwaltskosten sind immens und können den Wert der mangelhaften Messer schnell übersteigen. Im Zweifelsfall bleibst du auf diesen zusätzlichen Kosten sitzen. Die rechtliche Situation bei Exporten ist sehr verzwickt. Die Mangelgewährleistungsrechte der einzelnen Staaten unterscheiden sich stark voneinander. Während die Durchsetzung von Mangelgewährleistungsrechten innerhalb der EU noch vergleichsweise einfach ist, gestaltet sich dies in China um ein Vielfaches schwieriger. Wenn du diesen Ärger umgehen möchtest, solltest du deine Messer direkt in Deutschland bestellen. Scheinbar günstige Messerimporte können sich im Nachhinein als eine wahre Kostenfalle entpuppen.

Qualitative Abstriche

Es gibt durchaus Importware, die von hoher Qualität ist. Bei Bestellungen in Niedriglohnländern ist aber oftmals genau das Gegenteil der Fall. Wenn du ein Messer von hoher Qualität bestellst und dieses nur einen Bruchteil des normalen Preises kostet, solltest du vorsichtig sein. Messer aus Billiglohnländern sind sehr oft von minderwertiger Qualität. Die Stahllegierungen halten nicht, was sie versprechen. Augenscheinlich gut verarbeitete Produkte sind schon nach wenigen Wochen oder Monaten defekt. Genau hier offenbart sich ein Beweisproblem. Wenn du vor Gericht nachweisen möchtest, dass der Mangel bereits vor der Lieferung bestand, wirst du nur selten Erfolg haben. Bei einem Gerichtsstreit im Ausland kommt die Beweisumlastregelung für Käufer nicht zum Zuge. Wenn du dein Messer in Deutschland erstanden hast, spricht die Vermutung für dich, dass der Mangel bereits vor dem Kauf vorlag. Diese Vermutung gilt für die ersten sechs Monate ab Kaufdatum. Wenn du einen Rechtsstreit in Deutschland führst, muss also der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel erst nach dem Verkauf eingetreten ist.

Unser Fazit zum Import von Messern

Der Import von Messern lohnt sich unter dem Strich nicht. Wenn du die reinen Verkaufspreise siehst, wirst du dich im ersten Moment davon verführen lassen. Nach Aufschlag von Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Versand ist der Preisunterschied aber plötzlich sehr gering. Die geringen Preisdifferenzen rechtfertigen den Import von Messern nicht. Denn du läufst ständig Gefahr, dass du schlecht verarbeitete Ware geliefert bekommst. Außerdem ist die Durchsetzung deiner Käuferrechte kompliziert. Und wenn du ganz großes Pech hast, wird das bestellte Messer vom Zoll einbehalten. Und du wirst weder die Zollgebühr noch das Messer selbst zurückbekommen. Setze daher von Anfang an auf einen deutschen Händler und erspare dir den Ärger.